EBRD

2015 erhielt Otten Consulting mehrere Anfragen von der EBRD:

  • Wie ist eine Realisationvon verpfändetem Vermögen von Unternehmen, die Schuldner der Bank sind, aus steuerlicher Sicht ordnungsgemäß zu formalisieren?
  • Wie ist das Finanzierungsschema für die Unternehmen richtig auszuarbeiten, die das Vermögen erworben haben?
  • Welche Besteuerung soll für EBRD-Operationen unter Berücksichtigung des Sonderstatus in der Ukraine angewandt werden?
  • Welche potenziellen Steuern können sich aus dem Verkauf von Unternehmensrechten und der Zahlung von Dividenden von ausländischen Unternehmen ergeben?
  • Erstellung eines Budgets für die Gründung einer Unternehmensgruppe und ihre weitere Tätigkeit sowohl in der Ukraine als auch in anderen Gerichtsbarkeiten.

Es wurde ein fachlicher Bericht mit einer detaillierten Beschreibung der aktuellen Situation in Bezug auf die aufgeworfenen Fragen und die notwendigen Berechnungen erstellt. Die Kooperation mit der EBRD besteht nach wie vor in den Bereichen Vermögensverwaltung, Steuerberatung und Buchführung.