Deutsche Beratergruppe

2016 erhielt Otten Consulting eine Anfrage der Deutschen Beratergruppe zum Gesetzentwurf Nr. 5368 vom 07.11.2016 „Über Änderungen des Steuergesetzbuches der Ukraine“ Stellung zu nehmen. Die Experten und Expertinnen von Otten Consulting bereiteten detaillierte Vorschläge und relevante Kommentare zum Steuergesetzbuch der Ukraine vor, die bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs berücksichtigt wurden. Insbesondere wurden Initiativen vorgeschlagen, die sich im Falle ihrer praktischen Umsetzung positiv auf die Wirtschaft auswirken würden.

Aufgrund der hohen Qualität der Beratung erhielt Otten Consulting in den folgenden Jahren zusätzliche Anfragen nicht nur vom Finanzministerium der Ukraine, sondern auch vom Steuerausschuss der Werchowna Rada der Ukraine, wobeizahlreiche vorgeschlagene Änderungen zur Steuergesetzgebung wörtlich übernommen wurden.