Berlin Economics GmbH
2019 ging ein Antrag auf die Ausarbeitung von Empfehlungen im Zusammenhang mit der Entwicklung des Steuergesetzbuches der Republik Usbekistan zu folgenden Fragen ein:
1. Allgemeine Definition der Dienstleistungserbringung im Steuergesetzbuch.
2. Ort der Erbringung von bestimmten Arten der Dienstleistungen.
3. Dienstleistungen, die einem reduzierten MwSt-satz unterliegen.
4. Nicht mehrwertsteuerpflichtige Dienstleistungen.
5. Mehrwertsteuer auf touristische Dienstleistungen und Dienstleistungen von Nichtansässigen.
6. Besteuerung von Unternehmen, die von ausländischen Personen kontrolliert werden.
Die Experten und Expertinnen von Otten Consulting bereiteten detaillierte Empfehlungen zu den oben genannten Fragen für das in Ausarbeitung befindliche Steuergesetzbuch der Republik Usbekistan vor.