Ausländischer Investor, dessen Name gemäß dem NDA nicht offengelegt werden darf
2011 wurde auf Antrag eines ausländischen Kunden die Finanztätigkeit der Tochtergesellschaft in der Ukraine überprüft. Als Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass ein Teil der Waren gegen Bargeld verkauft wird, welches nicht in den Büchern des Unternehmens angegeben und vom Direktor des Unternehmens eingezogen wird. Darüber hinaus wird ein Teil der Abrechnungen über ein Bankkonto abgewickelt, von dem der Eigentümer nichts wusste, und die Gelder wurden von privaten Einzelunternehmern abgehoben. Dem Investor wurden falsche Daten über die Tätigkeit des Unternehmens und den ukrainischen Markt insgesamt zur Verfügung gestellt. Nach Prüfung des Berichts wurden der eingestellte Direktor und Hauptbuchhalter des Unternehmens entlassen.